Hundewiesen und freie Hundeauslaufflächen
Muenchen
In München besteht die allgemeine, bundesweite Vorschrift nach der Straßenverkehrsordnung, dass Hunde an vielbefahrenen Straßen anzuleinen sind.
Ansonsten besteht in der Stadt München grundsätzlich keine Leinenpflicht, weswegen die Stadt München für die Hundehalter als eine sehr liberale Stadt gilt und keine gesonderten Auslaufflächen bereithalten muß. (Auskunft nach einer Anfrage von Gassi-Gassi.de).
Bei weiteren Fragen bezüglich Kampfhunden etc. bitte nachfragen bei:
Grünanlagenaufsicht der Stadt München Tel.: 089-233-27656
Bayer. Schlösser und Seenverwaltung Tel.: 089-3866639-0
Informationen für Hundehalter